Kids
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We´ll have childcare provided by betreut.de1 just a german law discussion in the following...
Frage: Wie wird das Problem, welches im Sozialgesetzbuch VIII steht, gelöst?
§ 43, SGB VIII
"(1) Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will (Tagespflegeperson), bedarf der Erlaubnis."
- Da kein Entgeld gezahlt wird, sondern es sich um eine freiwillige Leistung von betreut.de handelt, sehe ich da kein Problem, aber ich bin kein Rechtsanwalt.
Mehr Infos zur Kinderbetreuung: Hier finden Sie Babysitter und andere Familien-Dienstleistungen von Betreut.de
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